AGB

Vertragsbedingungen ASH-Einbauservice

 

  1. Vertrag

 

Der Vertrag ist ein Werkvertrag gemäß § 631 ff. BGB. An ausgearbeitete Angebote sind wir 4 Wochen gebunden. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Arbeitsleistungen, die nicht Bestandteil unseres Angebotes sind, werden nach Stundenverrechnungssatz von _______ € netto abgerechnet. Für die Erstellung eines Angebotes werden 150,00 € netto fällig, wenn es nicht zum Vertragsschluss aufgrund des Verhaltens des Bestellers kommt. Hiervon können wir aber in Einzelfällen absehen. Bei Vertragsabschluss wird dieser Betrag in der Abschlussrechnung gutgeschrieben.

2.      Urheberrecht

 

An Angeboten, Entwürfen, Zeichnungen, Planungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere Zustimmung dürfen diese nicht vervielfältigt oder an dritte Personen weitergegeben werden. Im Falle einer Nichterteilung des Auftrages sind diese unverzüglich zurückzugeben.

3.      Zahlungsbedingungen

 

Mit Auftragserteilung sind die Kosten für Material sofort mit Vertragsschluss fällig und damit vor Lieferung zu bezahlen.

Bei Bauelementen die für unsere Kunden kommissioniert sind, wird eine Anzahlung von 30% des Auftragswertes sofort mit Vertragsschluss fällig und vor Lieferung des Materials und der Arbeiten zu zahlen. Nach Zahlungseingang werden die Bauelemente im Werk bestellt. Bei Lieferung ist der Restbetrag für die Lieferung fällig. Wird dann nicht gezahlt, dürfen wir die Arbeiten einstellen. Die Arbeitsleistung wird nach Fertigstellung und Abnahme des Auftrages in Rechnung gestellt. Zahlungsziel 5 Tage netto seit Rechnungsdatum. Wir behalten uns, vor bei Bedarf Abschlagszahlungen mit dem Kunden abzustimmen. Auf Grund der aktuellen Marktlage sind Preiserhöhung bis zur Lieferung möglich. Diese geben wir an den Auftraggeber weiter durch einen entsprechenden Nachweis der prozentualen Erhöhung des Einkaufspreises mit Bestätigung des Lieferanten.

Wir behalten uns, eine Finanzierungsbestätigung zu verlangen und ohne diese, die Arbeiten einzustellen.

4.      Angebots- und Rechnungszustellung

 

Wir versenden unsere Angebote und Rechnungen digital per E-Mail als sichere PDF-Datei. Wünscht der Kunde eine Zustellung per Post, erheben wir eine Gebühr von 2,50 €.

5.      Kommissionierte Ware / Materialien

 

Bestellen wir zur Ausführung eines Auftrages kommissionierte Materialien oder Bauelemente ist die Stornierung nach Erhalt der Auftragsbestätigung nicht mehr möglich. Diese sind dann vollständig zu bezahlen 5 Tage netto seit Erhalt der Rechnung.

6.      Mängel

 

Mängel von Materialien müssen unverzüglich nach Erhalt und vor Abnahme in Textform gerügt werden. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl diese Mängel nachzubessern oder dem Auftraggeber Ersatz zu liefern. Solange wir der Verpflichtung auf Mängelbeseitigung nachkommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht eine Vertrag rückgängig zu machen oder die Vergütung herabzusetzen oder einzubehalten.

7.      Abnahme

 

 

Sobald der Auftragnehmer in zumutbarer Weise zur Abnahme aufgefordert und ihm eine angemessene Frist gesetzt wurde, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftragnehmer keine Abnahme durchführt.

8.      Eigentum

 

Material und Ware bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller darf von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt Baumaterialien ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Ansonsten ist Schadensersatz zu zahlen und eine Vertragsstrafe von 5% des Gesamtauftragsvolumens.

9.      Schadensersatz

 

Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag, sind wir berechtigt 5% des Gesamtauftragsvolumens als Schadensersatz zu verlangen.

Verbraucher haben beim Abschluss eines Fernabsatzgeschäftes ein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird gegengezeichnet durch den Kunden und ist Vertragsbestandteil dieser Vertragsbedingungen.

10.   Salvatorische Klausel

Sollte einzelne Bestimmungen des Vertrages eine Vertragsbedingung unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Hierbei tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche, die dem von den Vertragsparteien nach den Inhalt des Vertrages Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Das gleiche, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

Es wird vereinbart die Anwendung des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland.

11.   Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Halberstadt.

12.   Besonderes

Hiermit wird folgende Individualvereinbarung festgehalten:

……………………………. Halberstadt, den

…………………………………….                                         ………………………………….

Unterschrift Auftragnehmer                                                     Unterschrift Auftraggeber kommt

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